GOS Heizung Sanitär Grewe
Schleswig Holstein
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Welche neue Heizung sollte man jetzt einbauen?
Was das EWKG (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein)
für Sie bedeutet
GOS(Grewe Objekt-Service) Heizung-Sanitär Segeberg erklärt -
Wie man in Zukunft im Altbau heizen darf
Bereits im Dezember 2021 wurde das neue EWKG (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein) beschlossen. In diesem wird unter anderem im §9 eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien festgelegt. Das bedeutet, dass jede/r Eigentümer/in verpflichtet ist, beim Heizungstausch oder Heizungsneubau in den betroffenen Gebäuden die älter als der 01. Januar 2009 sind, mindestens 15% erneuerbare Energien (wie z.B. eine Wärmepumpe jeder Art) zum heizen einzusetzen. Hierbei geht es um die Heizenergie die zur Erwärmung des Wohnraumes genutzt wird (Fußbodenheizung, Heizkörper, etc.) sowie um die Bereitung von Warmwasser.
Seit dem 18.11.2022 ist die dazugehörige Umsetzungsverordnung für Schleswig-Holstein in Kraft getreten.
In ihr wird geregelt, wie mit dem Gesetz im Land Schleswig-Holstein umgegangen werden soll. Die 15% erneuerbare Energien beinhalten demnach sowohl den Einsatz einer Wärmepumpenheizung jeder Art, als auch die Möglichkeiten zur weiteren Nutzung einer Ölheizung, einer Gasheizung oder eines Kaminofens. Hier wird auch festgelegt, an welchen Stellen Sie den Austausch Ihrer Heizung beantragen müssen und wann die Nutzungspflicht für Sie entfallen kann.
Wir bei Grewe GOS aus Segeberg haben uns für Sie mit den entsprechenden Gesetzestexten befasst um Sie beim Austausch Ihrer Heizung optimal beraten und Ihnen vertrauensvoll zur Seite stehen zu können.
Im Verlauf dieser Seite haben wir für Sie genauere Informationen zusammengefasst. Lesen Sie sich die Seite gerne in Ruhe durch oder Rufen Sie uns doch einfach einmal an und wir beraten Sie dann bei einem Termin direkt bei Ihnen vor Ort.
Kann ich noch meine Ölheizung oder Gasheizung austauschen lassen?
Die kurze Antwort lautet: Ja, Sie können Ihre alte Ölheizung oder Gasheizung noch austauschen lassen.
Um die 15% erneuerbare Energien zu erfüllen kann man nämlich auch von anderen Techniken Gebrauch machen. So reicht es zum Beispiel aus, wenn Sie bei sich einen Holz-Kaminofen verbaut haben, welcher an mindestens 90 Tagen im Jahr betrieben wird und dabei mindestens 30% Ihrer Wohnfläche beheizen kann. Dies müssen Sie Ihrem Schornsteinfeger durch Eigennachweis bestätigen.
Sie können aber auch eine Solarthermieanlage verbauen und diese zur Warmwasserbereitung oder heizungsunterstützend (erhöhter Platzbedarf für große Heizwasser-Pufferspeicher) betreiben. Hierbei müssen mindestens 5% der Dachfläche je Quadratmeter Wohnfläche mit Solarthermie-Kollektorfläche belegt sein. Ab 4 Wohneinheiten reichen auch 4%.
Darüber hinaus können Sie Ihre Gasheizung oder Ölheizung auch mit "Bio"-Gas oder "Bio"-Öl von einem entsprechenden Versorger betreiben. Hierbei muss der genutzte Brennstoff durch Beimischung aus mindestens 15% erneuerbaren Energien bestehen.
Auch der Einsatz von festverbauten Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung kann die 15% erfüllen.
Welche Wärmepumpe kommt für mich in Frage?
Hinter dem Begriff Wärmepumpe verstecken sich verschiedenste Techniken, bei denen mit Hilfe von Wärmetauschern unterschiedlichen Medien, wie Geothermie(Erdwärme) oder Umweltwärme(Umgebungsluft, Abluft), Energie entzogen und zum Heizen genutzt wird. Die Technik einer Wärmepumpenheizung ist daher vergleichbar mit der eines Kühlschrankes.
Welche Wärmepumpe für Sie in Frage kommt, ist stark von den Gegebenheiten an Ihrem Gebäude abhängig. Eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe sowie eine Sole-Wasser-Wärmepumpe ist besonders effizient, benötigt allerdings häufig teure Tiefenbohrungen oder Brunnenbohrungen um die benötigte Energie dem Erdreich zu entziehen. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe entzieht die Energie der Umgebungsluft. Hierfür benötigt sie allerdings entsprechend Platz und aufgrund der geringfügigen Geräuschentwicklung und des hohen Luftdurchsatzes einen gewissen Abstand zum Gebäude sowie zu den benachbarten Gebäuden. Allerdings erreicht die Luft-Wasser-Wärmepumpe nur geringere Vorlauftemperaturen, weshalb sie sich hauptsächlich in Kombination mit Fußbodenheizung bewährt hat. Vor allem im Altbau reicht eine Wärmepumpe häufig nicht aus, um auch an besonders kalten Wintertagen das meist nicht ausreichend gedämmte Gebäude zu beheizen.
Welche Alternativen gibt es zur Wärmepumpe?
Eine der am häufigsten genannten Alternativen zu einer reinen Wärmepumpenheizung ist wahrscheinlich eine Hybridheizung. Hierbei wird die Wärmepumpe mit einer zweiten Heizungsart kombiniert.
Eine weitere Alternative ist zum Beispiel der Einbau einer Pelletheizung zum Heizen mit Holz. Auch die Kombination einer Ölheizung oder Gasheizung mit einem Holzkamin, Solarthermieanlage auf dem Dach oder aber mit festverbauten Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung ist möglich.
Falls bei Ihnen in der Straße ein Fernwärmenetz vorhanden ist, so können Sie sich auch an dieses anschließen lassen. Damit wird dann die Pflicht zur Erfüllung der 15% an den Fernwärmeversorger abgetreten.
Auch der Einsatz von "Bio"-Gas oder "Bio"-Öl in einer Gasheizung oder Ölheizung ist möglich. Hierbei müssen Sie anhand eines Bezugsvertrages oder einer Rechnung des entsprechenden "Bio"-Versorgers nachweisen, dass das Gas oder Öl, welches Sie von Ihrem Versorger beziehen, durch Beimischung aus mindestens 15% erneuerbaren Energien besteht.
Was bedeutet Hybridheizung?
Von einer Hybridheizung spricht man, wenn mehr als ein Heizsystem zum heizen genutzt werden. Die meisten Hybridheizungen bestehen aus einer Wärmepumpe (Luft-Wasser-, Sole-Wasser, Wasser-Wasser-Wärmepumpe) in Kombination mit einer Gasheizung oder einer Ölheizung, was sich in entsprechend höheren Kosten widerspiegelt. Die Öl- oder Gasheizung kommt hierbei hauptsächlich zum Auffangen der Spitzenlast im Winter zum Einsatz, wenn es draußen besonders kalt wird und die Wärmepumpe den Heizbedarf des Gebäudes nicht decken kann. Vor allem im Altbau ist das häufig der Fall, da hier meist noch nicht ausreichend gedämmt ist. Um den Energiebedarf und die Heizkosten dauerhaft zu senken, sollte man also vorab über eine Energetische Sanierung nachdenken. Sprechen Sie uns hierzu gern einmal an.
In welchem Fall entfällt die Nutzungspflicht des EWKG?
Auch das Entfallen der Nutzungspflicht wird in der Umsetzungsverordnung genauer festgelegt. Im Gesetzestext steht lediglich, dass:
"[...]Die Pflicht nach Absatz 1 entfällt, wenn ihre Erfüllung und die Durchführung von Ersatzmaßnahmen nach den Absätzen 5 bis 8
1. anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht,
2. im Einzelfall technisch oder baulich unmöglich ist oder
3. wenn ihre Erfüllung und die Durchführung von Ersatzmaßnahmen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unverhältnismäßigen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde. [...]"
In der Verordnung wird darüber hinaus entsprechend beschrieben, dass die Nutzungspflicht insbesondere dann entfällt wenn:
"[...] 1. eine Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Energieberaters, der bei der Energieeffizienz-Experten-Datenbank der Deutschen Energie-Agentur GmbH unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet ist, ergibt, dass eine Amortisation der günstigsten technisch realisierbaren Option zur Erfüllung des § 9 Absatz 1 Satz 1 EWKG erst nach über 20 Jahren möglich ist, oder
2. die Gebäudeeigentümerin oder der Gebäudeeigentümer auf Grund ihrer oder seiner persönlichen oder betrieblichen Situation nachweislich nicht in der Lage ist, die günstigste technisch realisierbare Option zur Erfüllung des § 9 Absatz 1 Satz 1 EWKG zu finanzieren. [...]"
Im Klartext heißt das, dass die Nutzungspflicht für Sie entfallen kann, wenn die neue Heizung (Hybridheizung, Wärmepumpe, Anschluss Fernwärmenetz, etc.) über einen Zeitraum von 20 Jahren Betrieb ihre eigenen Kosten nicht einsparen kann oder Sie sich die günstigste Heizung mit 15% erneuerbaren Energien nicht leisten können bzw. diese nicht finanziert bekommen würden.
Welche Heizung sollte ich jetzt einbauen lassen?
Es gibt viele Möglichkeiten, in der heutigen Zeit nicht nur komfortabel, sondern auch umweltschonender zu heizen. Welche davon für Ihr Gebäude in Frage kommen, lässt sich pauschal nur schwer beantworten, da viele Faktoren in die entsprechende Auswahl der Heizungstechnik mit einspielen.
Um Ihnen diese Frage allerdings bestmöglich beantworten zu können, beraten wir von GOS Heizung-Sanitär Segeberg Sie am liebsten direkt bei einem Termin bei Ihnen vor Ort. Hierbei können wir die entsprechenden Gegebenheiten aufnehmen und mit Ihnen Fragen zum Heizverhalten, Warmwasserbedarf und Ähnlichem klären. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre neue Heizung nicht nur den neusten Regelungen und Gesetzen entspricht, sondern auch umweltschonender läuft und Ihr Wohnkomfort nicht zu kurz kommt.
Rufen Sie uns doch einfach an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.